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Betreuungsbedingungen

 

  1. Für jeden Betreuungsauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarung-en sind rechtlich unwirksam.

  2. Die mir anvertrauten Tiere werden mit aller Fürsorge und Zuwendung behandelt, die sie brauchen um wäh-rend ihres Aufenthaltes glücklich und gesund zu sein. Dazu gehört, dass Ihr Hund nie allein ist und vorwie-gend von mir selbst betreut wird.

  3. Aggressive, sozial unverträgliche, ansteckend kranke Hunde und unkastrierte Rüden (gilt bis 3 Monate nach der Kastration) sowie läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen. Wird eine Hündin während der Betreuungszeit läufig, muss sie umgehend vom Besitzer abgeholt werden, andernfalls verdoppelt sich das Betreuungsentgelt.

  4. Bei den Spaziergängen werden Hunde außerhalb von Verkehrsflächen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Tierhalters an der Leine geführt. Ich sorge aber auch in diesem Fall für ausreichende Bewegung und Aktivität.

  5. Für Schäden, die ein mir anvertrauter und vereinba-rungsgemäß gehaltener Hund an Dritten verursacht, haftet ausschließlich dessen Besitzer. Ich hafte auch nicht für den Verlust oder das Ableben eines Hundes bzw. für Verletzungen, die sich ein Hund während des Auslaufs zuzieht. Ausgenommen sind Verletzungen und Schäden, die nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit bei der Betreuung zurückzuführen sind.

  6. Ich behalte mir vor, sofort notwendige Therapien an erkrankten oder verletzten Tieren auch ohne Verständigung des Besitzers einzuleiten um Folge-schäden so gering wie möglich zu halten. Tierarztkosten werden nur nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

  7. Um Missverständnisse zu vermeiden, ersuche ich, verordnete Medikamente beizustellen und entsprech-end (mit Name des Hundes + Dosierung) zu beschriften.

  8. Reservierungen und Stornierungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail oder bereits unterschriebener  Betreuungsauftrag/umseitig). Sie können bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Danach werden 55% des vereinbarten Betreuungsentgeltes als Stornogebühr in Rechnung gestellt; bei Absagen/Stornierung bis unter 
    2 Tage vor Betreuungsantritt, 75%.

  9. Das Betreuungsentgelt ist im Voraus zu entrichten und gilt immer für den gebuchten Betreuungszeitraum. Wird die Betreuung, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig beendet, so verfällt der Rest des entrichteten Entgeltes abzüglich € 5,-/Tag für die Fütterung. Eine Verlängerung der Betreuungszeit muss schriftlich vereinbart werden (SMS oder E-Mail).

  10. Bring- und Abholzeiten sowie Besuche sind zwischen 8 und 21 Uhr ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung möglich.

  11. Gerichtstand ist Wien

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